Kosten/Gebühren

Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.

In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

Für den Fall, dass unsere Tätigkeit für Sie in einer einfachen und ausschließlich mündlichen einmaligen Beratung besteht, fallen Kosten in Höhe von maximal 190,00 € (zzgl. Umsatzsteuer von 19%) an. Diese richten sich dabei auch nicht nach der Länge des Beratungsgespräches, sondern sind als Pauschale fällig, sofern nicht vor Beratung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

Dienstleistungen

Selbstverständlich unterstützen wir Sie auch in Ihren Angelegenheiten, wenn Ihnen Beratungs- oder Prozess- und Verfahrenskostenhilfe zusteht. In diesem Fall geben wir Ihnen gerne bereits telefonisch eine erste Einschätzung über die Erfolgsaussichten des Beratungshilfeantrags und lassen Ihnen bereits vor dem ersten Besprechungstermin den nötigen Antrag, der bei Gericht zu stellen ist, zukommen. Falls Sie Beratungshilfe beantragen wollen, wenden Sie sich sodann bitte zunächst an das für ihren Wohnort zuständige Amtsgericht. Den von Ihnen ausgefüllten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfeantrag reichen wir für Sie ein.

Checkliste

Im Folgenden finden Sie eine kurze Checkliste mit der sich bereits vor einer Kontaktaufnahme vorbereiten können:

  • Liegen zwingende Fristen vor, auf die Sie schon telefonisch hinweisen können?
  • Kommt Beratungshilfe, aufgrund geringer finanzieller Möglichkeiten, in Betracht?
  • Ist eine Rechtsschutzversicherung vorhanden? (Wenn ja, bringen Sie bitte die Versicherungsnummer mit).
  • Bitte bringen Sie auch generell alle vorhandenen Unterlagen über die Angelegenheit mit in den Besprechungstermin.
  • Liegt ein komplizierter Sachverhalt vor, zu dem Sie sich schon eine Gedankestüzte geschrieben haben?
  • Haben Sie bereits Unterlagen von anderen AnwältInnen, Stellen oder Behörden erhalten? (Wenn ja, bringe Sie diese bitte mit).

Vereinbaren Sie einen Termin

Sie haben eine Frage? Wir sind für Sie da. Senden Sie uns gerne eine Nachricht, wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.